Kinderbetreuung nach Inzidenzwert: (Newsletter Nr. 404 StMAS)
 
Die zuständigen Kreisverwaltungsbehörden werden jeweils am Freitag jeder Woche die für den betreffenden Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt maßgebliche Inzidenzeinstufung bestimmen. Die für den Inzidenzbereich maßgebliche Regelung gilt dann für den betreffenden Landkreis oder die betreffende kreisfreie Stadt jeweils für die Dauer der darauffolgenden Kalenderwoche von Montag bis zum Ablauf des folgenden Sonntags.
 
 
 
Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie alles Gute! 
Bleiben Sie Gesund!
Ihr AWO Team